Sitzung SBB Ost vom 07.03 2018 // Mitschrift     +    offizielles Protokoll der Sitzung

 

Zum Tagesordnungspunkt 4:

 

Vorstellung Zwischenstand zum Thema "Soziale Erhaltungssatzungen" in Leipzig

Dazu gab es eine Präsentation zum Arbeitsstand vom ASW Leipzig, Frau Dr. Ginzel, Herr Bodenstein

 

_______________________________ Vortrag ____________________________________

 

Ziel:                 Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes, rechtsfeste Entscheidung

Feststellung:   in Leipzig gibt es einen angespannten Wohnungsmarkt

  • Zur Steuerung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung (Abb. „Instrumentenkoffer“)
  • Zunächst müssen mögliche „Verdachtsgebiete“ identifiziert werden, hierzu gibt es Verwaltungsvorlauf
  • Stadt Leipzig hat Fallstudien zu Wirkung und Risiken, zur strukturellen Verankerung von sozialen Erhaltungssatzungen durchgeführt, u.a. in Berlin-Pankow, Hamburg, München, Münster

Wirkung von sozialen Erhaltungssatzungen:

  • Indirekt mieterschützend
  • Beschränkt Möglichkeiten zu baulichen Veränderungen
  • Wirkt dämpfend auf Gewinnstreben

Durch:

  • Sanierungsstandard muss eingehalten werden
  • Untersagung von Grundrissänderungen
  • Untersagung von Nutzungsänderungen
  • Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Dadurch:       Verhinderung von Luxussanierungen, übermäßiger Aufwertung, Einschränkung von

                      Verdrängungsprozessen

 

Zur Umsetzung:

  • „Instrumentenmix“ ist nötig
  • Soziale Erhaltung und Sanierung schließen sich nicht aus, Kombination ist möglich
  • Gespräche mit Eigentümern werden angestrebt,
  • letztes Mittel: Vorkaufsrechte der Stadt

Anwendbar auf:

  • Heterogene Eigentümerstrukturen
  • Verschiedene Gebietsgrößen,
  • alle Gebietsarten,
  • Größe/ umfang wird rein sachlich bestimmt

Aufwand:       1 VZÄ, prozessbegleitend

 

Phasen/ Terminierung:

  • Entscheidungsfindung, Grobscreening 02/2018
  • Vorbereitung, Plausibilisierung, Detailscreening 03/2018
  • Satzungsaufstellung, Aufstellungsbeschluss 06/2019
  • Satzungserlass 12/2019
  • Vollzug Erhaltungssatzung, evtl. Vorkaufsrecht ???

Jetzt zu tun:

qualifizierte Abschätzung nach:

  • Aufwertungspotential,
  • Aufwertungsdruck,
  • Verdrängungspotential,
  • Auswirkung auf die Bevölkerungszusammensetzung, --> dazu Datenerhebung (Daten liegen vor?!)

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Diskussion /Gespräch mit anwesenden Bürgern:

  • Muss nicht nach §180 Baugesetz ein Sozialplan erstellt werden, unabhängig von der Erhaltungssatzung?
  • Der Terminplan würde mit den nächsten Wahlen kollidieren - das würde die Umsetzung gefährden, mindestens verzögern
  • Warum wird nicht parallel zu Verwaltungshandeln schon die Datenerhebung vorgenommen?
  • aktuelle Bedrohung durch Räumungsklagen wegen Verwertungskündigung wird beschrieben

SBB identifiziert zwei verschiedene Aufgaben:

  1. Städtebauliche Entwicklungsfragen
  2. Umgang mit konkreten Anfragen von betroffenen Bürgern (Verdrängung, Entmietung)

Weitere Fragen:

  • Welcher Bevölkerungsmix wird angestrebt?
  • Ist das Sozialamt auskunftsfähig bei Anfragen?