Zum Tagesordnungspunkt 4:
Vorstellung Zwischenstand zum Thema "Soziale Erhaltungssatzungen" in Leipzig
Dazu gab es eine Präsentation zum Arbeitsstand vom ASW Leipzig, Frau Dr. Ginzel, Herr Bodenstein
_______________________________ Vortrag ____________________________________
Ziel: Fortschreibung des wohnungspolitischen
Konzeptes, rechtsfeste Entscheidung
Feststellung: in Leipzig gibt es einen angespannten Wohnungsmarkt
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Zur Steuerung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung (Abb. „Instrumentenkoffer“)
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Zunächst müssen mögliche „Verdachtsgebiete“ identifiziert werden, hierzu gibt es Verwaltungsvorlauf
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Stadt Leipzig hat Fallstudien zu Wirkung und Risiken, zur strukturellen Verankerung von sozialen Erhaltungssatzungen durchgeführt, u.a. in Berlin-Pankow,
Hamburg, München, Münster
Wirkung von sozialen Erhaltungssatzungen:
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Indirekt mieterschützend
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Beschränkt Möglichkeiten zu baulichen Veränderungen
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Wirkt dämpfend auf Gewinnstreben
Durch:
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Sanierungsstandard muss eingehalten werden
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Untersagung von Grundrissänderungen
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Untersagung von Nutzungsänderungen
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Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Dadurch: Verhinderung von Luxussanierungen, übermäßiger Aufwertung, Einschränkung von
Verdrängungsprozessen
Zur Umsetzung:
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„Instrumentenmix“ ist nötig
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Soziale Erhaltung und Sanierung schließen sich nicht aus, Kombination ist möglich
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Gespräche mit Eigentümern werden angestrebt,
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letztes Mittel: Vorkaufsrechte der Stadt
Anwendbar auf:
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Heterogene Eigentümerstrukturen
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Verschiedene Gebietsgrößen,
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alle Gebietsarten,
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Größe/ umfang wird rein sachlich bestimmt
Aufwand: 1 VZÄ, prozessbegleitend
Phasen/ Terminierung:
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Entscheidungsfindung, Grobscreening 02/2018
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Vorbereitung, Plausibilisierung, Detailscreening 03/2018
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Satzungsaufstellung, Aufstellungsbeschluss 06/2019
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Satzungserlass 12/2019
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Vollzug Erhaltungssatzung, evtl. Vorkaufsrecht ???
Jetzt zu tun:
qualifizierte Abschätzung nach:
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Aufwertungspotential,
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Aufwertungsdruck,
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Verdrängungspotential,
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Auswirkung auf die Bevölkerungszusammensetzung, --> dazu Datenerhebung (Daten liegen vor?!)
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Diskussion /Gespräch mit anwesenden Bürgern:
- Muss nicht nach §180 Baugesetz ein Sozialplan erstellt werden, unabhängig von der Erhaltungssatzung?
- Der Terminplan würde mit den nächsten Wahlen kollidieren - das würde die Umsetzung gefährden, mindestens verzögern
- Warum wird nicht parallel zu Verwaltungshandeln schon die Datenerhebung vorgenommen?
- aktuelle Bedrohung durch Räumungsklagen wegen Verwertungskündigung wird beschrieben
SBB identifiziert zwei verschiedene Aufgaben:
- Städtebauliche Entwicklungsfragen
- Umgang mit konkreten Anfragen von betroffenen Bürgern (Verdrängung, Entmietung)
Weitere Fragen:
- Welcher Bevölkerungsmix wird angestrebt?
- Ist das Sozialamt auskunftsfähig bei Anfragen?