Am 31. August 2018 fand im Amtsgericht Leipzig unter Vorsitz des Herrn Richter Göbes die Verhandlung gegen die Mieterin Maria K. aus der Karl-Heine-Straße in Leipzig statt.
Streitig war hier, ob die durch die Stadtbau AG angekündigten Modernisierungsmaßnahmen im vollen Umfang geduldet werden müssten. Da sich die Eigentümerin durch die Mieterin in ihren geplanten Maßnahmen gehindert sah, strengte sie ein Verfahren an, in dem es neben der Duldung auch um Schadensersatzansprüche der Stadtbau AG gegen die Mieterin ging. Begründet wurde diese mit Verzögerungen im Baugeschehen.
Zu diesem Termin wurden beide Seiten nochmals eindringlich durch den vorsitzenden Richter aufgefordert, sich gütlich zu einigen, da nach Vortrag der Sachverhalte eine Entscheidung noch nicht eindeutig feststünde.
Nach dem die streitenden Parteien den Sachstand vorgetragen hatten, stellte man fest, dass es letztendlich nur um die Höhe des bei Auszug der Mieterin zu zahlenden Geldbetrages ging.
Hier standen sich das Angebot von 5.000 Euro plus einer „Sprinterprämie“ durch die Stadtbau AG der Forderung von 13.000 Euro durch die Familie der Mieterin gegenüber.
Nach intensiver Beratung mit ihren Mandanten gingen die Parteien auf den nachvollziebaren Vorschlag des Vorsitzenden ein und einigten sich gütlich auf eine zu zahlende Summe von 9.300 Euro zu zahlen in zwei Tranchen vor bzw. nach dem erfolgten Auszug der Mieterin. Auf alle weiteren Forderungen wurde gegenseitig verzichtet.
Die Mieterin Maria K. äußerte sich nach der Verhandlung:“Endlich vorbei!“. Nach über einem Jahr im Streit lagen auch hier bei der Beklagten die Nerven „blank“. Ungewissheit zermürbt.