Gedächnisprotokoll der Verhandlung am 15.02.18 (Mitschrift/Notizen)

 

(...) gegen (...): Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Richter: (...)

der Richter stellt fest, wer gekommen ist

 

zitiert anschließend ausführlich aus dem Kündigungsschreiben, die Pfaffendorferstraße 14 wird als Beispiel für durch B&H erfolgte Komplettsanierung angesprochen

anschließend zitiert er aus der Klageerwiederung, nennt den Vorwurf der Immobilienspekulation,

Frage an Frau B.- stimmt es, dass Sie den Voreigentümern eine Summe plus X geboten haben, um das Haus zu erwerben?

 

Frau B. gibt an, dass Sie ca. 18.000 € mehr bezahlt hat, als von den avisierten Käufern geboten, um evtl. Sonderauslagen ("Unannehmlichkeiten") der Eigentümer zu entgelten

 

Aussage außerdem: Objekt in der Pfaffendorferstraße wird in Ihrem Besitz bleiben, wird nicht verkauft

anschließend Befragung zum Zustand der Wohnung von Frau Pfefferkorn

 

B&H geben an, sie hätten kein gesichertes Wissen, da sie die Wohnung nicht besichtigen durften

 

sie nehmen an, dass außer 2 Wohnungen alle nur AWC haben und evtl. Duschen in der Küche

weitere Befragung zur geplanten Sanierung:

 

soll über die eigene GbR laufen, Anteile haben B&H zu je 50%

 

Finanzierung des Hauskaufes erfolgte mit Eigenmitteln, Sanierung ist noch nicht finanziert, auch noch nicht mit Bank durchgeplant, da sonst Bereitstellungszinsen anfallen würden

 

(dies wird ausdrücklich so als Grund der noch nicht stehenden Finanzierung benannt)

Bauunternehmer sollen dieselben wie bei bereits umgesetzten Projekten sein (keine Namen)

Frage an Frau Pfefferkorn zum Zustand der Wohnung,

 

Dusche in der Küche, AWC, Wachsbecken in der Küche (extra)

Nachfragen zum aktuellen Mietpreis und zur Grundfläche – hier werden verschiedene Zahlen genannt, die Aussagen sind nicht einheitlich

Frage von Frau RA K., ob der vorgelegte Plan ausreichend für die Sanierungsplanung ist

kurzer Exkurs zu "Eigentum verpflichtet", scheint nicht die Sicht des Richters zu sein

 

?hat er wirklich Wohnungen mit Autos verglichen?

 

sind evtl. 4,-€ pro m² Miete auch genug?

 

er schlägt eine Sachverständigenbefragung zum Zustand des Hauses vor

Frau RA K. ergänzt zur wirtschaftlichen Führung des Hauses, dass es unter der Verwaltung von W. Schäfer keine Einbußen gab und nach und nach Sanierungsprojekte vorgenommen wurden,

 

sie soll hierzu Unterlagen nachreichen

Hinweis des Richters generell wird hier die Sache einer Mieterin und nicht des gesamten Hauses verhandelt

 

Begründungen wie gewachsene Hausgemeinschaft, besonderer Umgang miteinander sind daher für ihn nicht relevant

 

zum Holzgutachten: es liegt keines vor, soll dringend eingeholt werden

Nachfragen zur erzielbaren Miete, der Richter zückt den Taschenrechner und erfragt:

  • Alter des Gebäudes

  • Anzahl der Geschosse

  • Geplante Umbauten wie:

    • Fußbodenheizung = ja,

    • Fließen in der Küche = ja

    • im Arbeitsbereich = nein,

    • Einbauküche = ja

    • Gästetoilette = nein

    • gefliester Nassbereich = ja

    • beheizbarer Handtuchhalter = ja

    • beheizbarer Boden im Bad = ja

    • Doppelwaschbecken = je nach Wohnungsgröße

    • Parkett = ja,

    • Balkone größer 2 m² = ja

    • Fenster = vierfach verglast

    • Außenrolläden = nein

    • Gegensprechanlage (Video?) = ja

    • abschließbarer Kellerraum = ja

    • Fahrstuhl = ja

    • "außen gepflegt" = ja

    • Wohnumgebung = saniert, ohne Straßenbahn

keine Nachfragen zur Machbarkeit, es darf behauptet werden

Pfaffendorferstraße 14 als Vergleichsobjekt benannt

der Richter errechnet nach Mietspiegel eine zu erzielende Miete von ca. 8,-€ pro m²

 

Frau B. ergänzt Überlegungen zum Wohnungszuschnitt – nach kaufmännischem Denken

 

außerdem soll Stuck dran, innen und außen

Gegenseite bestreitet, dass alles so ausgeführt werden soll/kann

 

Richter geht darauf nicht ein

Frage: Warum wurde keine gütliche Einigung angestrebt?

 

ob z.B. eine Sanierung bei bestehenden Mietverhältnissen möglich ist

 

konkret Ansprache von "Eilo" , O-Ton B." Das sagt mir nichts!"

das Anliegen einer mieterverträglichen Sanierung wird von Frau RA K. kurz erläutert

jetzt steigt Herr RA Kn. ein und wendet sich gegen eine Kriminalisierung seiner Mandanten, es gäbe ganz anders vorgehende Eigentümer

 

sie seien an einer sozial verträglichen Lösung interessiert?

 

Nachfrage, was Frau P. (Anm. Mieterin) sich wünscht, ob sie sich über einen konkreten Betrag (für Vergleich) Gedanken gemacht habe

Anwalt Kn. bringt zum Ausdruck, dass es nicht im allgemeinen Interesse sein kann, etliche Verfahren durchzuführen, dass er (und seine Mandanten) an einer Gesamtlösung interessiert sind

 

Der Richter äußert Bedenken, ob das möglich ist, da es doch sehr verschiedene Einzellagen sind, die hier zu besprechen wären, es sei denn, man kommt zu einer Einigung

Verhandlung wird ca. 10 min unterbrochen, um sich über konkrete Zahlen auszutauschen

 

Zusammenfassung: es soll ein Sachverständiger beauftragt werden, der den Zustand des Hauses begutachtet, dazu können die Parteien Vorschläge unterbreiten

 

Dokumente können bis zum 08.03.18 nachgereicht werden (Beweisbeschluss)

 

Verhandlung wird beendet

anschließend gab es ein Gespräch mit Frau RA K.:

 

wir sollen zuarbeiten:

  • Wohnungsgrößen und

  • Miethöhe (Tabelle), wie im Mietvertrag angegeben

  • Vorschläge für Sachverständigen

  • evtl. Aufmaß des Hauses/der einzelnen Wohnungen

bis 22.02.

auch wenn sie den Richter als nicht sehr entgegenkommend erlebt hat, sieht sie noch keinen Hinweis auf ein Verlieren des Verfahrens

 

Angebot der Gegenseite beläuft sich auf etwa das Zwölffache der Monatsmiete, könnt ihr Euch also ausrechnen, Frau RA K. glaubt, dass dieses Angebot mit der Zeit eher sinkt